Seit gestern, Montag, 6. April, liegen die Volkszählungslisten für die Kommunal- und Regionalwahlen am 24. Mai der Öffentlichkeit vor.
Die Bürger können die Volkszählungen vom 6. bis 13. April täglich, auch an Feiertagen, von 9 bis 13 Uhr in den Büros des Bürgerservices (Erdgeschoss) einsehen.
Insbesondere Personen, die nach den letzten Wahlen das 18. Lebensjahr vollendet haben, und solchen, die ihren Wohnsitz kürzlich geändert haben, wird empfohlen, diese zu konsultieren, damit sie im Falle einer Änderung einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme bzw. Ausschluss aus dem Wählerverzeichnis stellen können.