Dénia.com
Sucher

Der Oberste Gerichtshof wies die Neubewertung von Grundstücken von den Eigentümern angefordert Beniadlà

Mai 06 von 2016 - 17: 48

Der Oberste Gerichtshof hat die von Privatpersonen eingereichte Verwaltungsbeschwerde abgewiesen, mit der sie die Neubewertung bestimmter Immobilien im Rahmen der Enteignung von Grundstücken beantragten, die in der Gemeinde Beniadlà zum Bau des Gebäudes durchgeführt wurde Hospital de Dénia.

Land Beniadlà

Im Jahr 2011 beantragten die Einzelpersonen eine Neubewertung des Grundstücks, die Enteignungsjury lehnte diesen Antrag jedoch ab. Gegen diese Entscheidung legten sie im September 2014 diese strittige Verwaltungsbeschwerde ein, die das TSJ nun abgewiesen hat.

Die Grundstückseigentümer begründeten ihren Anspruch damit, dass das Grundstück im Beniadlà-Sonderplan bebaubar sei, obwohl sich das Urteil des TSJ auf ein anderes Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 14. November 2014 bezieht, in dem betont wird, dass die Eignung des Grundstücks für die Der Zweck seiner Bewertung ist der von „nicht ausbaubar“.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

    37.861
    4.463
    12.913
    2.710