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Der Stadtrat von Dénia registriert 143 Anträge auf COVID-Hilfe für Unternehmen und Freiberufler

05 Oktober 2020 - 10: 28

Am vergangenen Freitag endete die Frist, um finanzielle Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige in den Bereichen Handel, Gastgewerbe, Tourismus und andere Aktivitäten zu beantragen, die der Stadtrat von Dénia eingerichtet hat, um die Folgen der Gesundheitskrise zu lindern. Insgesamt wurden 143 Anträge eingereicht.

Die Beihilfe besteht aus dem Rabatt bei der Zahlung der Müllabfuhr und der Besetzung der von den Betrieben gezahlten öffentlichen Straßengebühren. Wie in den Stützpunkten festgelegt, muss die antragstellende Person oder Einrichtung über die Erfüllung ihrer Steuerpflichten gegenüber dem Stadtrat von Dénia, der staatlichen Steuerverwaltungsbehörde und der allgemeinen Schatzkammer für soziale Sicherheit informiert sein.

Ebenso darf es unter anderem aufgrund des Fehlens einer Aktivitätsgenehmigung oder der Besetzung der öffentlichen Autobahn ohne behördliche Genehmigung keine offenen Disziplinarverfahren geben.

Um die Höhe der Beihilfe zu bestimmen, werden der im Haushaltsjahr 2020 zu zahlende Betrag der Siedlungsabfallrate und die Rate für die Besetzung der öffentlichen Durchgangsstraße mit Tischen und Stühlen als Referenz herangezogen.

Bei der Rate der festen Siedlungsabfälle darf die Höhe der Beihilfe maximal 50% des vom Antragsteller für das Haushaltsjahr 2020 zu zahlenden Betrags erreichen, sobald das nicht förderfähige Minimum von 125 Euro abgezinst wurde.

Die Prämien für die Zahlung der öffentlichen Straßenbelegungsquote könnten je nach Belegschaft, die jedes antragstellende Unternehmen unterhält, 100% erreichen.

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