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CREAMA informiert über die Hilfe des Ministeriums für gewerbliche Einrichtungen zur Deckung der durch COVID-19 verursachten Kosten

10 Juni 2020 - 11: 27

Das Amtsblatt der Generalitat Valenciana (DOGV) hat das Dekret veröffentlicht, das die Grundlagen für die direkte Gewährung dringender Hilfe im Bereich Handel und Handwerk infolge von COVID-19 regelt. Dieses Dekret entspricht der Notwendigkeit, dringend auf die durch die Pandemie verursachte Ausnahmesituation des Handelssektors zu reagieren.

Autonome Menschen, KMU und Kleinstunternehmen, die in der valencianischen Gemeinschaft gewerbliche Tätigkeiten ausüben, profitieren von der Beihilfe bei allen im Dekret beschriebenen Tätigkeiten oder im Besitz des Handwerkerqualifikationsdokuments.

Förderfähig sind unter anderem die Investitionen im Zusammenhang mit dem COVID-19, die zur Anpassung oder Umgestaltung der Verkaufsstellen bestimmt sind, um den angemessenen Schutz von Händlern und Kunden gemäß den von der zuständigen Behörde erlassenen Sicherheitsbestimmungen zu erreichen.

Arten von Hilfe

Im Rahmen der Initiative „Avalem Comerç“ wird die Beihilfe verwendet, um die Investitionen in Geräte für die gewerbliche Einrichtung und die Implementierung eines sicheren Online-Verkaufs oder die Integration dieser in eine Online-E-Commerce-Plattform zu kompensieren.
In diesen Fällen gelten die Computeranwendungen und die Kosten für die Erstellung einer Webseite als unterstützungsfähig, sofern sie mit der Einrichtung verknüpft sind.

Innerhalb von „Avalem Mercats“ können die Begünstigten im Bereich der nicht sitzenden Absatzmärkte, wenn sie eine kommunale Genehmigung dafür haben, Beihilfen erhalten, um Investitionen in die Anpassung von Transportfahrzeugen als Geschäft oder in die Installation von Kühlgeräten für den Transport und Verkauf von Lebensmitteln, wenn diese den geltenden Umweltvorschriften entsprechen.

Im Fall des Programms „Avalem Artesania“ gelten Investitionen im Zusammenhang mit dem COVID-19 in Geräte, die zur Anpassung oder Umgestaltung der Arbeits- und Verkaufsstellen bestimmt sind, als zur Verhütung und zum Schutz von Handwerkern und Handwerkern sowie Käufern von In Übereinstimmung mit den von der zuständigen Behörde erlassenen Sicherheitsbestimmungen und der Anpassung von Einrichtungen für den Fernabsatz.

In allen Fällen sind die Investitionen in Geräte, die zur Anpassung oder Umgestaltung der Verkaufsstellen bestimmt sind, um die Verhütung und den Schutz von Händlern und Kunden gemäß den von der zuständigen Behörde und der zuständigen Behörde erlassenen Sicherheitsbestimmungen zu gewährleisten Anpassung der Betriebe an den Fernabsatz.

Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen mindestens 50% und höchstens 100% der getätigten Ausgaben, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Mindestaufwand festgelegt wird, der davon abhängt, ob es sich um laufende Ausgaben oder Investitionskosten handelt, sowie von der Art der Begünstigten .

Die Einreichung der Anträge erfolgt elektronisch. Für jede der im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens ausgewählten Hilfsmittel wird über die elektronische Zentrale der Generalitat ein Antrag gestellt.

Die im DOGV angegebene Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 9.00. Juni 15 um 2020:12.00 Uhr und endet am 31. Juli 2020 um XNUMX:XNUMX Uhr.

Personen, die an diesen Zuschüssen interessiert sind, können alle Informationen in Creama über das Netzwerk der lokalen Entwicklungsagenturen von Benissa, Calp, Denia, Gata de Gorgos, Pedreguer, Pego, Teulada-Moraira und erhalten Xàbia.

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