Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf die Beantragung von Familienbeihilfe durch den Stadtrat von Dénia beginnt am Dienstag, 28 im November und der 13 im Dezember. Die Familienhilfe richtet sich an Langzeitarbeitslose (12 Monate oder mehr), Großfamilien, Alleinerziehende und Rentnerfamilien sowie Rentner mit geringem Einkommen.
Für die Gewährung dieser kommunalen Beihilfen werden die Quote, die der Antragsteller für die Grundsteuer der städtischen Natur zahlen muss, und der Satz des städtischen festen Abfalls, der dem gewöhnlichen Aufenthalt entspricht, als Referenz herangezogen. Die Höhe der Beihilfe beträgt 50% beider Beträge.
Zu den Anforderungen in den Basen, die heruntergeladen werden können, zusammen mit dem Antragsformular, auf der Website des Rathauses (www.denia.es), einschließlich der Registrierung in Dénia, dass die Miete der Familie von 2016 nicht überschreitet in keinem Fall der 20.847,39 Euro und dass der maximale Katasterwert des gewöhnlichen Aufenthalts 30.000 Euro ist.