Gesellschaft - Geschehen

Er wird aus dem Gefängnis entlassen, obwohl er ihn in einer Bar in Dénia geschlagen hat und das Opfer das Augenlicht gekostet hat

Mai 11 von 2022 - 09: 15

Das Gericht von Alicante hat einen Mann zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt, der einen anderen in einem Gebäude in Dénia ohne nachgewiesenen Grund angegriffen hat, wodurch er auf seinem linken Auge das Sehvermögen verlor.

Bild: Atmosphäre in einem bekannten Kneipenviertel in Dénia bei NachtAtmosphäre in einem bekannten Barviertel von Dénia bei Nacht

Ein Gericht der Zweiten Sektion verhängte dieses Urteil, das niedriger war als das von der Staatsanwaltschaft geforderte. Es wird daher präzisiert, dass der Angriff am 7. August 2019 aus unbekannten Gründen stattfand und sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte, wie der Beschwerdeführer verteidigte, sich dem Opfer wortlos näherte, während es sich in einer Bar in Dénia aufhielt. Er versetzte ihm mehrere Schläge auf den Oberkörper und das Gesicht und rief: „Ich werde dich töten.“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erlitt das Opfer Prellungen an Schulter, Rippen und linkem Auge, wofür er den Angreifer um eine 8-jährige Haftstrafe wegen Körperverletzung bat.

Das Opfer musste wegen eines Rippenrisses und einer Prellung des linken Auges mit Netzhautablösung medizinisch behandelt werden, was eine fast 100-tägige Behandlung erforderte, in der er nicht in der Lage war, seine üblichen Beschäftigungen auszuüben, und sein Augenlicht verlor.

Das Urteil wurde von beiden Parteien vereinbart, nachdem der Angeklagte die Tatsachen zu Beginn des Prozesses zugegeben hatte. Dem Opfer wurde eine wirtschaftliche Entschädigung zugesprochen, das sich entschloss, das Verfahren klaglos zurückzuziehen.

Daher wird der Angeklagte wegen Körperverletzung wegen Schadensminderung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Opfer wurde zudem ein 300 Meter entferntes Hausverbot für anderthalb Jahre verhängt sowie die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen.

Die Strafe gewährt ihm jedoch die Aussetzung des Strafvollzugs für die Dauer von vier Jahren, solange er nicht erneut straffällig wird.

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