Dénia.com
Sucher

Ab sofort können Sie die neuen Paréntesis-Beihilfen für von der Krise betroffene Branchen beantragen

10 Juni 2021 - 11: 30

Anträge für den zweiten Aufruf zur Klammerhilfe, der vom Stadtrat von Dénia gefördert wird, können jetzt eingereicht werden, um den Sektoren zu helfen, die am meisten unter der Wirtschaftskrise, die die Coronavirus-Pandemie verursacht hat, gelitten haben.

Diejenigen Unternehmen, KMU, Kleinst-KMU und Selbständige, die von der ersten Ausschreibung ausgeschlossen wurden, können nun die neue von der Generalitat geförderte Beihilfe beantragen. Bei dieser Gelegenheit richtet sich Paréntesis an die Sektoren, die die Beihilfe im Februar nicht beantragen konnten, die sich nicht für die erste Aufforderung qualifizieren konnten und die trotz der ersten Aufforderung nicht den Höchstbetrag erhalten haben.

Aktivitäten, die für die neue Aufforderung in Frage kommen

  • Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren an Ständen und Märkten
  • Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Ständen und Märkten
  • Einzelhandel mit anderen Produkten an Ständen und Märkten
  • Hotels und Unterkünfte
  • Touristenunterkünfte und andere
  • Campingplätze und Caravanparks
  • Andere Unterkunft
  • Restaurants und Imbissstände
  • Bereitstellung von Speisen für Veranstaltungen
  • Andere Verpflegungsdienste
  • Getränkebetriebe
  • Filmausstellungsaktivitäten
  • Reisebüroaktivitäten
  • Aktivitäten des Reiseveranstalters
  • Andere Reservierungsdienste
  • Organisation von Kongressen und Messen
  • Darstellende Künste
  • Nebentätigkeiten zu den darstellenden Künsten
  • Künstlerisches und literarisches Schaffen
  • Ausstellungshallenmanagement
  • Museumsaktivitäten
  • Verwaltung historischer Stätten und Gebäude
  • Verwaltung von Sportstätten
  • Aktivitäten des Sportvereins
  • Fitnessaktivitäten
  • Andere sportliche Aktivitäten
  • Freizeitpark-Aktivitäten
  • Andere Freizeitaktivitäten und Unterhaltung
  • Einzelhandel in nicht spezialisierten Lebensmittel-, Getränke- und Tabakbetrieben
  • Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten in Fachgeschäften
  • Sonstiger Einzelhandelsverkauf von Neuware in Fachgeschäften
  • Einzelhandel mit gebrauchten Artikeln in Fachgeschäften
  • Postproduktion von Film-, Video- und Fernsehprogrammen
  • Film- und Videoproduktionsaktivitäten
  • Sport- und Freizeitpädagogik

Der zu erhaltende Betrag, der im Konzessionsbeschluss festgelegt wird, beträgt maximal 2.000 € für jeden Selbstständigen oder Kleinstunternehmen mit maximal 10 Arbeitnehmern, zuzüglich eines zusätzlichen Betrags, der sich aus der Multiplikation ergibt 200 € für jeden Arbeitnehmer, der zum 31. Dezember 2020 bei einem Sicherheitsunternehmen angeschlossen ist. Der Betrag darf in keinem Fall den Betrag der von den Begünstigten begründeten Aufwendungen überschreiten.

Die Beihilfe kann bis zum 25. Juni über die . beantragt werden Elektronisches Hauptquartier.

Sie können prüfen, die vollständige Anleitung dieses zweiten Anrufs hier.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

    37.861
    4.463
    12.913
    2.700