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Alle aktuellen Beschränkungen der valencianischen Gemeinschaft und ihre Ausnahmen

Januar 25 von 2021 - 09: 36

Die Generalitat Valenciana hat in der offiziellen Zeitung die neuen Beschränkungen veröffentlicht, die an diesem Montag in Kraft treten und uns bis zum 15. Februar begleiten werden, einschließlich dieser. Diese sind, wie wir bereits angekündigt haben, die restriktivsten seit der Ausgangssperre im vergangenen Frühjahr. Sicherlich auf dem Höhepunkt der ebenfalls harten Daten zu Infektionen und Todesfällen durch die Coronavirus-Pandemie und des hohen Krankenhausdrucks, der das System zusammenzubrechen droht.

In diesen neuen Maßnahmen, die weniger als eine Woche nach der Verabschiedung der letzten Maßnahmen erfolgen, die unter anderem die Schließung des Hotelbetriebs vorsahen, sind die Beschränkung gesellschaftlicher Zusammenkünfte auf 2 Personen in öffentlichen Räumen und das implizite Verbot von Treffen in privaten Räumen ( (nur für Mitbewohner erlaubt) sowie die Randbeschränkung großer Städte an Wochenenden.

Aber es gibt immer Ausnahmen von diesen Regelungen, und die neuen Beschränkungen bilden da keine Ausnahme. Im Folgenden gehen wir auf alle derzeit geltenden Beschränkungen ein und erläutern detailliert, welche Auswirkungen sie auf die Bürger haben werden.

Einschränkungen der valencianischen Gemeinschaft

  • Gesellschaftliche Zusammenkünfte in Häusern oder Räumen für den privaten Gebrauch, sowohl drinnen als auch draußen, beschränken sich auf denselben Kern des Zusammenlebens. Mit anderen Worten, Personen, die nicht derselben Adresse angehören, können möglicherweise nicht an diesen Sitzungen teilnehmen.
  • In öffentlichen Räumen - ob geschlossene Räume oder im Freien - sind familiäre oder gesellschaftliche Zusammenkünfte auf maximal 2 Personen beschränkt, es sei denn, sie sind Mitbewohner.
  • In beiden Fällen gelten folgende Ausnahmen: Arbeits- oder institutionelle Treffen, Aktivitäten im Bildungsbereich, das abwechselnde Zusammenleben von Söhnen und Töchtern mit nicht lebenden Eltern und Betreuung schutzbedürftiger Personen (ältere Menschen, Minderjährige).
  • Es gibt auch zwei neue Ausnahmen, die bei der Entbindung zu Hause nicht berücksichtigt wurden. Der erste betrifft verheiratete Paare oder Paare, die in getrennten Häusern leben, zu denen Versammlungen zulässig sind, obwohl nicht bekannt ist, wie kontrolliert wird, dass sie die Vorschriften einhalten. Auf der anderen Seite können Menschen, die alleine leben, Teil einer anderen Koexistenzeinheit sein. Jede erweiterte Koexistenzeinheit kann nur eine einzelne Person aufnehmen, die alleine lebt.
  • Eingrenzung von Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern: Die Begrenzung der Gemeinde wird am Freitag von 15 Uhr bis 00 Uhr am folgenden Montag angewendet.
  • Gastgewerbebetrieben sowie Bingo- und Wettbüros ist es untersagt, auf dem Gelände zu bedienen. Diese Einschränkung gilt bis zum 3. Februar, wobei die Dienstleistungen dieser Unternehmen jedoch zu Hause oder zur Abholung in der Einrichtung und zum Verzehr an einem anderen Ort gestattet sind.
  • Die Schließung der Geschäfte erfolgt früh um 18:00 Uhr nachmittags. Die Geschäftstätigkeit der Einrichtungen und Geschäftsräume, die der wesentlichen Geschäftstätigkeit von Lebensmitteln, Hygiene, Apotheken, Orthopädie, Optikern, Friseurdiensten und Veterinärzentren gewidmet sind, ist von dem Vorstehenden nur für den Verkauf dieser Produkte sowie von Abteilungen ausgenommen gewidmet allen oben genannten Aktivitäten, die in den Einrichtungen zu finden sind.
  • Die Schließung von Sportanlagen und -zentren ist festgelegt, mit Ausnahme derjenigen, die für die Ausübung des Profisports bei offiziellen Wettbewerben bestimmt sind. Sie dürfen in Sportzentren, Vereinen, Fitnessstudios, Trainingszentren, Sportanlagen usw. keine körperliche Aktivität oder keinen Sport ausüben.
  • Die Einschränkung der Nachtmobilität oder Ausgangssperre ist von 22 bis 00 Uhr, da keine Einigung mit Moncloa erzielt wurde, um den Beginn um 06 Uhr voranzutreiben.
  • Die Begrenzung des gesamten valencianischen Territoriums bleibt erhalten, so dass es verboten ist, die Gemeinschaft ohne triftigen Grund bis zum Ende der Beschränkungen zu verlassen oder zu betreten.
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