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Ratifizierung des Satzes gegen einen illegalen lokalen Funk

Mai 12 von 2013 - 22: 18

Das Landgericht von Alicante, Section Eight, bestätigt den Satz an der Firma GRUP RADIO DIFUSIO ACTIVE FM, zu SL sofort zu stoppen und zum endgültigen Vereinnahmung der Radiosendung über eine Modulation UKW-Frequenz, die durch die kommerzielle Nutzung der aktiven Ausgabe FM.

Die Kammer in ihrem Urteil 03.04.2012 datiert wird auf GRUP FM RADIO ACTIVE DIFUSIO gutgeschrieben, SL hat, Funkdienst Tonanlage wurde die Bereitstellung der obligatorische und vorherige Genehmigung durch den zuständigen Wettbewerb Audiovisuelles Behörde gewährt fehlt.

Die Kammer ist der Auffassung, dass bei der Ausübung dieser Funkaktivität der Funkraum ohne Genehmigung betreten wird, was einen rechtswidrigen Übergriff bedeutet, der dem Beklagten einen unfairen und unerlaubten Wettbewerbsvorteil verschafft, da diese Geschäftstätigkeit es ihm ermöglicht, einen Vorteil zu erzielen. ohne die Kosten tragen zu müssen, die mit der Erlangung und Aufrechterhaltung der vom Rechtsweg erlangten Lizenzen verbunden sind.

Daher bestätigt der Vorstand das rechtzeitig Urteil der Handelsgericht Nr 2 von Alicante, im Sinne von:

- festzustellen, dass die Ausübung einer solchen Tätigkeit eine Handlung des unlauteren Wettbewerbs darstellt;

-Condenar zu GRUP FM RADIO ACTIVE DIFUSIO, zu SL unverzüglich zu stoppen und endgültig diesen Akt des unlauteren Wettbewerbs, die Rundfunksendungen durch VHF-Frequenz besteht, die durch die kommerzielle Nutzung der FM-Station Activa moduliertes

-a absehen ein solches Verhalten in der Zukunft zu machen, und

das Urteil des Urteils auf den Seiten der Zeitung El País entsprechend Valencia -a veröffentlichen.

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