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Wer hat Anspruch auf Unterstützung für die Hotellerie, Reisebüros und künstlerische Aktivitäten?

Februar 03 von 2021 - 09: 48

Das Ministerium für nachhaltige Wirtschaft, produktive Sektoren, Handel und Arbeit hat die Genehmigung der Regulierungsgrundlagen für die direkte Gewährung dieser Beihilfen veröffentlicht, um die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen und Selbständigen der sozialen Sicherheit zu fördern, die von Covid-19 betroffen sind. seine Kontinuität zu stärken und die Aufrechterhaltung seiner Arbeiter zu ermöglichen.

Sie können Empfänger dieser Zuschüsse mit folgendem Betrag sein:

a) Unternehmen und Einzelpersonen, die dem System der autonomen Arbeitnehmer der sozialen Sicherheit angehören und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dekrets mindestens ein Beitragskonto bei registrierten Arbeitnehmern in der valencianischen Gemeinschaft haben und deren wirtschaftliche Tätigkeit in eine der folgenden Kategorien eingestuft ist CNAE-09-Codes, die im Anhang erscheinen. Die Höhe der Beihilfe beläuft sich auf 600 EUR für jeden Vollzeitarbeitsvertrag und 300 EUR für Teilzeitbeschäftigung mit einem Höchstbetrag von 12.000 EUR

b) Personen, die zum Regime der selbständigen Sozialversicherungsnehmer gehören und eine wirtschaftliche Tätigkeit in der valencianischen Gemeinschaft ausüben, die in einem der im Anhang aufgeführten CNAE-09-Codes aufgeführt ist. Die Beihilfe beträgt 600 €.

Ausschlüsse

Selbstständige, die:

• Sie müssen eines der in Artikel 2 Abschnitte 3 und 13 des Allgemeinen Subventionsgesetzes vorgesehenen Verbote einhalten. Die Begünstigten werden jedoch von der Verpflichtung befreit, ihre Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen auf dem neuesten Stand zu halten. Mit Ausnahme des Beitragsbonus für die soziale Sicherheit und der außerordentlichen staatlichen Leistung für Selbstständige, die von der durch Covid-19 verursachten Krise betroffen sind.

Kompatibilitätsregime

Diese Zuschüsse sind mit anderen Zuschüssen, Beihilfen, Einkünften oder Ressourcen für den gleichen Zweck von öffentlichen oder privaten Verwaltungen oder Einrichtungen, von der Europäischen Union oder von internationalen Organisationen vereinbar.

Der Antrag wird elektronisch in der elektronischen Zentrale der Generalitat Valenciana nach dem zu diesem Zweck festgelegten Verfahren eingereicht und heißt "EMPCOV 2021 Unterstützung für die Lebensfähigkeit von Unternehmen und Selbständigen, die von Covid 19 betroffen sind".

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 09.00. Februar um 4:23.59 Uhr und endet am 17. Februar 2021 um XNUMX:XNUMX Uhr.

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