Dénia.com
Sucher

Woraus besteht die Hilfe für den Tourismussektor und wer kann darauf zugreifen?

Februar 17 von 2021 - 09: 39

Die Generalitat Valenciana hat die Genehmigung der Regulierungsgrundlagen für die direkte Gewährung dieser Beihilfen veröffentlicht, um die negativen Auswirkungen der Auswirkungen der aufgrund von COVID-19 ergriffenen Ausnahmemaßnahmen zu verringern.

Folgende Personen können von dieser Beihilfe profitieren:

Fachleute aus dem Tourismussektor und Tourismusunternehmen, die ihre Tätigkeiten in der valencianischen Gemeinschaft ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsnatur (einschließlich Immobiliengemeinschaften und jeder anderen Art von Vereinigung zwischen Personen ohne Rechtspersönlichkeit), die zu Beginn der Laufzeit der Antragstellung einreichen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

a) Eigentümer einer im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft eingetragenen Touristenunterkunft sein. Als Begünstigte gelten die natürlichen oder juristischen Personen, die Hoteleinrichtungen, Campingplätze, Häuserblocks und Komplexe von Touristenwohnungen, Unternehmen, die Touristenheime und ländliche Unterkünfte in der valencianischen Gemeinschaft verwalten, besitzen oder betreiben.
b) Inhaber eines im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft eingetragenen Reisebüros sein.
c) Teilnahme an einem der folgenden tourismuspolitischen Programme, die von der Turisme Comunitat Valenciana gefördert werden: • CreaTurisme • SICTED • L'Exquisit Mediterrani • Mediterranew Musix

Voraussetzungen, um eine begünstigte Person oder Organisation zu sein

Die Begünstigten können natürliche oder juristische Personen sein, die zum Beginn des Antragszeitraums die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Seien Sie Teil einer der im Abschnitt über Begünstigte angegebenen Gruppen.
2. Für den Fall, dass eine natürliche Person den Antrag stellt, muss diese Person auch im Sonderregime für selbständige Arbeitnehmer der sozialen Sicherheit sowie in der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten registriert sein.
3. Für den Fall, dass eine juristische Person den Antrag stellt, muss dieser auch in der Volkszählung der wirtschaftlichen Aktivitäten der staatlichen Steuerverwaltungsbehörde eingetragen sein.
4. Sie haben einen steuerlichen Wohnsitz in der valencianischen Gemeinschaft.
5. Keines der in Artikel 2 Abschnitt 13 des Gesetzes 38/2003 vorgesehenen Verbote, die beinhalten, dass die Einhaltung der Steuerpflichten oder die durch die geltenden Bestimmungen auferlegte soziale Sicherheit nicht auf dem neuesten Stand sind.
Betrag:

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe des Unternehmens und der von ihm entwickelten Tätigkeit ab und liegt zwischen 500 und 45.000 Euro.

Kompatibilitätsregime

Diese Zuschüsse sind mit anderen Zuschüssen, Beihilfen, Einkünften oder Ressourcen für den gleichen Zweck von öffentlichen oder privaten Verwaltungen oder Einrichtungen, von der Europäischen Union oder von internationalen Organisationen vereinbar.

Der Antrag wird elektronisch am elektronischen Hauptsitz der Generalitat Valenciana nach dem für diesen Zweck festgelegten Verfahren eingereicht.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 12.00. Februar um 22 Uhr und endet am 12. März 22 um 2021 Uhr.

Es wird nur ein Antrag pro Person oder antragstellender Stelle angenommen, es sei denn, sie haben mehr als eine Einrichtung im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft registriert. In diesem Fall können sie eine • Rechtmäßigkeit pro Einrichtung einreichen. In diesem Fall darf der Höchstbetrag der Beihilfe pro begünstigter Person oder Einrichtung 150.00,00 Euro nicht überschreiten, unbeschadet der Begrenzung des Betrags, der der Mindestbeihilfe entspricht.

Die an diesen Stipendien interessierten Personen können alle Informationen in der CREAMA über das Netzwerk der lokalen Entwicklungsagenturen (ADL) von Benissa, Calp, Dénia, Gata de Gorgos, Pedreguer, Pego, Teulada-Moraira und Jávea.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

    37.861
    4.463
    12.913
    2.690