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Der Stadtrat von Dénia wird die Opposition im Team haben, das für die Übertragung der Befugnisse der Residenz Santa Llúcia zuständig ist

Januar 27 von 2022 - 12: 56

Der Stadtrat von Dénia hat bereits den Antrag der Abteilung für Inklusionspolitik erhalten, die zu ernennen fünf Vertreter, abgesehen vom Bürgermeisteramt, die Teil der gemischten Kommission sein werden, die am Prozess der Machtübertragung arbeiten wird von der Gemeindeverwaltung von Santa Llúcia. Vom Regierungsteam von Dianense haben sie das bereits vorangetrieben in ihren Plänen ist es möglich, einen Vertreter der oppositionellen politischen Gruppen in die Kommission aufzunehmen.

Innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen muss das Konsistorium die teilnehmenden Personen benennen in der Kommission und werden sowohl politische als auch technische Mitarbeiter sein. Außerdem die Zusammensetzung der Kommission Es wird von Vertretern der Generalitat und der lokalen Einheit gemeinsam sein. Die Präsidentschaft wird jedoch dem Leiter des Ministeriums und die Vizepräsidentschaft dem Bürgermeister von Dénia zufallen. Vicent Grimalt.

Dieses Erfordernis und die Zusammensetzung der gemischten Kommission sind die ersten beiden Schritte, die die starten Umzugsverfahren der Gemeinde, in Übereinstimmung mit dem Gesetz 3/2019 vom 18. Februar über integrative soziale Dienste der valencianischen Gemeinschaft. Darin heißt es in der ersten Übergangsbestimmung: „Die Generalitat wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Strategischen Plans für Sozialdienste der valencianischen Gemeinschaft den Prozess der schrittweisen Übertragung der Infrastrukturen und Ausrüstungen der sekundären Gesundheitsversorgung und der Tagespflegedienste, ambulante Pflege und alternative Unterkünfte für die Grundversorgung, die sich im Besitz lokaler Einrichtungen befinden.

Am 30. November 2020 erhielt der Stadtrat von Dénia ein Schreiben des Regionalsekretariats für Planung und Organisation des Systems mit der Bitte um Informationen über das Zentrum. Alles im Rahmen der allgemeinen Studie über die Situation von Wohnzentren (Sekundärversorgung) in kommunalem Eigentum, die das Ministerium entwickelt, um dem oben genannten Gesetz zu entsprechen, und "Fortschritt bei der Übertragung von Infrastrukturen mit regionaler Zuständigkeit".

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