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Dénia ändert das Verfahren für die Teilnahme der Bürger an den Plenarsitzungen des Konsistoriums

November 24 von 2022 - 11: 20

Die Plenarsitzung heute Nachmittag gibt grünes Licht für die erste Zustimmung zur Änderung der seit November 2016 geltenden Bio-Verordnung zur Bürgerbeteiligung, um sie an die aktuelle Situation anzupassen und die Vorschläge des Verbands der Nachbarschaftsverbände und der Ressorts zu sammeln der Bürgerbeteiligung.

Auffällig ist der neue Wortlaut von Artikel 17, der die Wendung von Anträgen und Fragen der Öffentlichkeit in Plenarsitzungen regelt. Einerseits wird das Verfahren zum Einreichen von Fragen festgelegt, das wie folgt aussieht: Senden einer E-Mail an diese Richtung vor 14:00 Uhr am Tag der ordentlichen Sitzung oder über die elektronische Zentrale des Rathauses bis zum Tag vor der Vollversammlung. Personen, die Fragen stellen, müssen sich mit ihrem Vor- und Nachnamen und ihrer DNI/NIE-Nummer identifizieren, eine klare und prägnante Darstellung der Frage machen, die sich auf Themen von allgemeinem Interesse und auf kommunaler Ebene beziehen muss, und angeben, ob die Frage muss von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister verlesen werden, oder er oder sie wird sie persönlich am Ende der ordentlichen Plenarsitzung stellen.

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass alle innerhalb der angegebenen Frist eingereichten Fragen nach Abschluss der Plenarsitzung gelesen und beantwortet werden und die Antworten auf dem Transparenzportal des Stadtrats von Dénia und in den sozialen Netzwerken der Gemeinde verbreitet werden.

Kapitel V, das sich mit dem Nachbarschaftsbeteiligungsrat befasst, wird um Artikel 46.bis erweitert, der die Funktionen des Ratsvorsitzes und des Vizepräsidenten regelt und einige Änderungen bei der Ernennung von Mitgliedern und dem Zeitpunkt ihrer Ernennung und Dauer einführt. im Büro.

Ein weiterer grundlegender Artikel der Verordnung, Nummer 52, der sich auf Bürgerhaushalte bezieht, führt in einem neuen Abschnitt die Bedingungen ein, die von Bürgern eingereichte Vorschläge erfüllen müssen, und die darin zusammengefasst sind, dass sie sich auf Maßnahmen beziehen müssen, die in die Verantwortung der Verwaltung fallen, und nicht gegenteilig sein müssen den geltenden Vorschriften entsprechen, dem Allgemeininteresse der Bürgerinnen und Bürger entsprechen und technisch und wirtschaftlich tragfähig sind.

Andererseits enthalten die neuen Artikel die Figur des Gemeinderates für Kinder und Jugendliche, „Kinderbeteiligungsorgan mit eigener Geschäftsordnung“, das in dem 2016 entworfenen Dokument nicht existierte.
Ebenso wurde unter Aufsicht der städtischen Abteilung für Gleichstellung der Wortlaut der Verordnung geändert, um sie an eine inklusive und egalitäre Sprache anzupassen. Dasselbe wurde mit den Statuten des Städtischen Handelsrats gemacht, deren erste Änderung heute Nachmittag ebenfalls in die Plenarsitzung eingebracht wird.

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