Dénia.com
Sucher

Creama antwortet: Auf welche Hilfe haben Selbstständige Anspruch?

April 06 von 2020 - 12: 41

Das Ministerium für nachhaltige Wirtschaft, produktive Sektoren, Handel und Arbeit hat die Genehmigung der Regulierungsgrundlagen für die direkte Gewährung dringender Hilfe für von Covid-19 betroffene Selbständige veröffentlicht.

Autonome Arbeitnehmer aus der valencianischen Gemeinschaft, einschließlich Mitglieder assoziierter Arbeitsgenossenschaften, können diese Zuschüsse beantragen, um den Einkommensrückgang auszugleichen, der sich aus der Erklärung des Alarmzustands ergibt, der die folgenden Anforderungen erfüllt:

  • Wurden mindestens im Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2019 und dem 14. März 2020 kontinuierlich im Sonderregime für Selbstständige registriert.
  • Sie haben die Aktivität aufgrund der durch das königliche Dekret 463/2020 vom 14. März getroffenen Maßnahmen ausgesetzt oder im Falle der Aufrechterhaltung der Aktivität die entsprechende Rechnungsstellung für den Monat vor dem Antrag auf Beihilfe in mindestens 75 Prozent bezogen auf den Durchschnitt, der im natürlichen Semester vor der Erklärung des Alarmzustands in Rechnung gestellt wurde.
  • Haben Sie den steuerlichen Wohnsitz in der valencianischen Gemeinschaft.

Ausschlüsse

Selbstständige, die:

  • Am 14. März 2020 erhielten sie das Arbeitslosengeld oder das Arbeitsschutzgeld, das in Artikel 327 und im Anschluss an den konsolidierten Text des allgemeinen Gesetzes über soziale Sicherheit, der durch das königliche Gesetzesdekret 8 genehmigt wurde, geregelt ist / 2015, 30. Oktober.
  • Am oder nach dem 14. März 2020 waren sie Arbeitnehmer.
  • Sie erzielten 30.000 eine Nettorendite aus ihrer Wirtschaftstätigkeit von mehr als 2019 Euro.
  • Sie unterliegen einem der in Artikel 2 Absätze 3 und 13 des Allgemeinen Subventionsgesetzes vorgesehenen Verbote.

Inkompatibilitäten

Mit Ausnahme des Sozialversicherungsquotenbonus und des staatlichen außerordentlichen Vorteils für Selbstständige, die von der durch Covid-19 verursachten Krise betroffen sind, sind diese Subventionen nicht mit anderen Subventionen, Beihilfen, Einkommen oder Ressourcen für denselben Zweck vereinbar. von einer öffentlichen oder privaten Verwaltung oder Einrichtung der Europäischen Union oder internationaler Organisationen stammen.

Die Beihilfe reicht von 1.500 Euro für diejenigen, die aufgrund des königlichen Dekrets 463/2020 zur Einstellung der Aktivitäten verpflichtet sind. und 750 Euro für den Rest.

Der Antrag wird elektronisch in der elektronischen Zentrale der Generalitat Valenciana nach dem zu diesem Zweck aktivierten Verfahren mit dem Namen "EAUCOV 2020 Extraordinary Help for Self-Employed Covid-19" eingereicht.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 09.00. April 8 um 2020:09.00 Uhr und endet am 4. Mai 2020 um XNUMX:XNUMX Uhr.

1 Kommentar
  1. Claudio sagt:

    Ich kläre nicht viel und möchte verstehen, was ich zu tun habe. Wir haben eine CB, wir sind autonom, wenn wir weiterhin eine hohe Tadavia haben (10.04.2020) und aufgrund des Virus haben wir die Arbeit am 12. März bis heute eingestellt und es wird angenommen q bis 14. April. Nun, diesen Monat zahlen wir ohne Arbeit und ohne Abrechnung alles pro Tag ... wird es Hilfe dafür geben ??? danke


37.861
4.463
12.913
2.700