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Creama meldet Beihilfen für die Gründung von Technologieunternehmen

19 Dezember 2019 - 12: 03

Creama informiert über die Subventionen des valencianischen Instituts für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen (IVACE) für Projekte zur Gründung von Technologieunternehmen. Diese Zuschüsse können von innovativen und technologiebasierten Kleinunternehmen mit Sitz oder Produktionsstätte in der Gemeinschaft beantragt werden
Valenciana zum Zeitpunkt der Vorlage der Begründung, die keine der in Artikel 13.2 festgelegten Verbote unterliegen. des Gesetzes 38/2003 vom 17. November, und die den übrigen in den Artikeln 4 und 49 der Verordnung 27/2016 vom 25. November festgelegten Anforderungen entsprechen.

Das förderfähige Projektbudget, berechnet als Summe der förderfähigen Beträge, muss zwischen:

  • 30.000 Euro und 175.000 Euro, wenn das antragstellende Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens drei Jahre alt ist.
  • 30.000 Euro und 300.000 Euro, wenn das antragstellende Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als drei Jahre und jünger als fünf Jahre ist.

Subventionierte Investitionen müssen während der fünf Jahre nach Auszahlung der Subvention unverändert bleiben. Die Beihilfe besteht aus einem Zuschuss von bis zu 70% der als förderfähig geltenden Kosten.

Die Höhe des Zuschusses darf 0,4 Mio. Euro nicht überschreiten. Diese Förderung endet am 6. Februar 2020.

Personen, die an diesen Zuschüssen interessiert sind, können weitere Informationen bei CREAMA über das Netzwerk lokaler Entwicklungsagenturen (ADL) in Benissa, Calp, Dénia, Gata de Gorgos, Pedreguer, Pego, Teulada-Moraira und erhalten Xàbia.

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