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Wie und wann kann man direkte Hilfe aus dem Tourismussektor beantragen?

Februar 13 von 2021 - 00: 53

Die Generalitat Valenciana versucht, die Sektoren zu entschädigen, die am stärksten von den von der Regierung auferlegten Beschränkungen zur Beendigung der Pandemie betroffen sind. So hat das Amtsblatt der Generalitat diese Woche ein neues Hilfspaket für den Tourismussektor veröffentlicht.

Die neuen Zuschüsse belaufen sich auf 18 Millionen Euro und werden 5.000 Unternehmen erreichen, die sich mit Unterkünften, Reisebüros, Restaurants, Musikfestivals und anderen Unternehmen befassen und diese ab dem 22. Februar anfordern können.

Begünstigte der Beihilfe

Begünstigte können natürliche oder juristische Personen sein, die zu Beginn der Antragsfrist die folgenden Anforderungen erfüllen:

1. Seien Sie Teil einer der folgenden Gruppen:

a) Eigentümer einer im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft eingetragenen Touristenunterkunft der in Artikel 2 Buchstabe a dieses Dekrets eingetragenen Einrichtungen zu sein.

b) Inhaber eines im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft eingetragenen Reisebüros sein.

c) Teilnahme an einem der folgenden tourismuspolitischen Programme, die von der Turisme Comunitat Valenciana gefördert werden: CreaTurisme, SICTED, L'Exquisit Mediterrani oder Mediterranew Musix.

2. Falls der Antragsteller ein selbständiger Arbeitnehmer ist, muss er zum Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses auch im Sonderregime für selbständige Arbeitnehmer der sozialen Sicherheit sowie in der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten registriert sein die Einreichungsfrist für Anfragen.

3. Wenn es sich um eine juristische Person handelt, muss sie zum Zeitpunkt des Beginns der Frist für die Einreichung von Anträgen auch in der Volkszählung der Wirtschaftstätigkeit der staatlichen Steuerbehörde registriert sein.

4. Sie haben einen steuerlichen Wohnsitz in der valencianischen Gemeinschaft.

5. Keines der in Artikel 2 Abschnitt 13 des Gesetzes 38/2003, Allgemeines über Subventionen, festgelegten Verbote.

Höhe und Verteilung der Beihilfe

a) Für Inhaber von Touristenunterkünften wird ein globaler Höchstbetrag von 9.100.000 Euro bereitgestellt.

- First Group Hotelunterkünfte (Hotels)

Bis zu 50 Plätze: 2.500 Euro

Von 51 bis 100 Plätze: 6.000 Euro

Von 101 bis 200 Plätze: 10.000 Euro

Von 201 bis 400 Plätze: 17.000 Euro

Von 401 bis 600 Plätze: 25.000 Euro

Von 601 bis 800 Plätze: 35.000 Euro

Über 800 Plätze: 45.000 Euro

- Hotelunterbringung der zweiten Gruppe (Herbergen), dritten Gruppe (Pensionen) und städtischen Herbergen: 1.000 EUR

- Tourismusunternehmen:

Bis zu 500 Plätze: 1.000 Euro

Über 500 Plätze: 1.800 Euro

- Touristische Wohnblöcke und Komplexe:

· Bis zu 50 Wohneinheiten. 2.000 Euro

51 bis 100 Wohneinheiten: 5.000 Euro

Über 100 Wohneinheiten: 8.000 Euro

- Campingplätze:

Bis zu 500 Plätze: 3.000 Euro

Von 501 bis 1.000 Plätze: 7.000 Euro

Über 1.000 Plätze: 11.000 Euro

-Bauernhäuser:

Ländliche Häuser: 500 Euro

Ländliche Herbergen: 1.000 Euro

b) Für Inhaber von Reisebüros, die im Tourismusregister der valencianischen Gemeinschaft eingetragen sind: 3.500 Euro

Die Beihilfe beträgt 4.000 Euro, wenn Sie auch an den Programmen CreaTurisme oder SICTED teilnehmen.

Für diese Hilfe wird ein maximaler globaler Betrag von 2.500.000 Euro an Reisebüros vergeben.

c) Für Einzelpersonen oder juristische Personen, die an einem der folgenden tourismuspolitischen Programme teilnehmen:

- CreaTurisme: 2.500 Euro

- SICTED: 2.500 Euro

- L'Exquisit Mediterrani: 9.000 Euro. Wenn der Antragsteller auch einen, zwei oder drei Michelin-Sterne hat, beträgt die Beihilfe 18.000 Euro pro erhaltener und geltender Auszeichnung.

- Mediterranew Musix: Die Beihilfe beträgt 6.500 Euro, wenn die Person oder Organisation, die den Antrag stellt, der Kategorie FEST LITE zugeordnet ist. von 16.000,00 Euro, wenn es in der Kategorie FEST ist, oder 75.000,00 Euro, wenn es in der Kategorie GRAN FEST ist.

Für die touristischen Programme CreaTurisme, SICTED, L'Exquisit Mediterrani und / oder Mediterranew Musix wird ein globaler Höchstbetrag von 6.400.000 Euro bereitgestellt.

Einreichung von Bewerbungen

Die Präsentation erfolgt telematisch und setzt voraus, dass der Antragsteller über eine fortgeschrittene elektronische Signatur verfügt.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 12.00. Februar 22 um 2021 Uhr und endet am 12.00. März 22 um 2021 Uhr.

Ab diesem Datum kann der Antrag elektronisch im Bereich Unternehmen des elektronischen Hauptsitzes der Generalitat eingereicht werden.

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