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Die Frist für die Einreichung der Anträge, um die Beihilfe für die Zahlung des IBI und die Müllgebühr zu erhalten, beginnt

November 15 von 2018 - 14: 11

Die vom Stadtrat von Dénia gewährte Frist für die Einreichung von Anträgen auf Familienbeihilfe für das Geschäftsjahr 2018 beginnt heute, am 15. November, und endet am 28. November. Die Familienfinanzierung richtet sich an Langzeitarbeitslose (ab 12 Monaten), kinderreiche Familien, Alleinerziehende sowie Rentner und Rentner mit geringem Einkommensniveau.

Für die Gewährung dieser kommunalen Beihilfen werden die Quote, die der Antragsteller für die Grundsteuer der städtischen Natur zahlen muss, und der Satz des städtischen festen Abfalls, der dem gewöhnlichen Aufenthalt entspricht, als Referenz herangezogen. Die Höhe der Beihilfe beträgt 50% beider Beträge.

Zu den in den Grundlagen geforderten Anforderungen, die zusammen mit dem Antragsmodell auf der Website des Rathauses (www.denia.es) heruntergeladen werden können, gehört die Registrierung in Dénia, die die Einkommenseinheit der Familie von 2017 vorsieht in keinem Fall 21.054,85 ​​Euro überschreiten und der maximale Katasterwert des gewöhnlichen Wohnsitzes 32.400 Euro beträgt. Ebenso muss der Antragsteller Eigentümer der Immobilie sein, für die die Beihilfe beantragt wird, und seinen tatsächlichen Wohnsitz an der im Beihilfeantrag angegebenen Adresse haben.

Das Antragsmuster ist auch bei den Citizen Attention Offices (OAC) und beim Sozialamt erhältlich.

Die Anträge werden zusammen mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der festgelegten Frist im Generalregister des Rathauses von Dénia (OAC) an der Plaza de la Constitució oder elektronisch über die elektronische Zentrale des Rathauses eingereicht.

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