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So sieht COVID-Hilfe für das Nachtleben aus: Wer kann sie beantragen?

02 März 2021 - 14: 13

Das Ministerium für Justiz, Inneres und öffentliche Verwaltung hat die Genehmigung der Regulierungsgrundlagen für die direkte Gewährung von Beihilfen an natürliche oder juristische Personen, die Einrichtungen des öffentlichen Nachtlebens betreiben, durch COVID-19 veröffentlicht, um eine Entschädigung von der Verwaltung und so weit wie möglich zu erreichen Die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Nachtleben haben die erzwungene Einstellung der Tätigkeit öffentlicher Einrichtungen mit einer Eröffnungslizenz (DOGV 9027 vom 24) zur Folge.

Direkte Hilfe für natürliche oder juristische Personen, die die folgenden öffentlichen Einrichtungen betreiben. Die Höhe hängt von der Art der Einrichtung ab:

  • Prämistentypologie A): Pubs, Sängercafés, Konzertcafés, Theatercafés. Die Höhe der Beihilfe beträgt 7000 Euro.
  • Prämistentypologie B): Discos, Tanzlokale, Partyräume. Die Höhe der Beihilfe beträgt 28.500 Euro

Die Beihilfe muss den laufenden und im Jahr 2021 angefallenen Arbeitskosten zugeordnet werden und muss von der Person oder Einrichtung, die die Beihilfe erhält, auf Anfrage der Turisme Comunitat Valenciana begründet werden. Es ist obligatorisch, die Aktivität nach Erhalt der Beihilfe mindestens 6 Monate lang aufrechtzuerhalten.
Es ist nicht zwingend erforderlich, über Steuerpflichten und soziale Sicherheit auf dem Laufenden zu sein.

Einrichtungen, die wegen Verstoßes gegen die Unterhaltungsvorschriften sanktioniert wurden oder ein endgültiges Urteil wegen Verstoßes gegen die Vorschriften gegen COVID-19 haben, können keine Hilfe haben.

Kompatibilitätsregime

Diese Beihilfe ist mit allen anderen Subventionen, Beihilfen, Einkünften oder Ressourcen für denselben Zweck vereinbar, die von anderen Verwaltungen, öffentlichen oder privaten Einrichtungen, lokalen, autonomen, staatlichen, der Europäischen Union oder internationalen Organisationen stammen.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen beginnt am 12.00. März 2 um 2021 Uhr und endet am 12.00. April 2 um 2021 Uhr.

Anträge werden elektronisch in der elektronischen Zentrale der Generalitat eingereicht
Weitere Informationen zur Verarbeitung und zu den Formularen finden Sie unter https://www.gva.es/es/inicio/procedimientos?id_proc=21512

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