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AFIC-CREAMA informiert über die Hilfe für Handelsunternehmen für 2021

22 Dezember 2020 - 06: 56

Das Ministerium für nachhaltige Wirtschaft, produktive Sektoren, Handel und Arbeit hat die Beihilfen in Fragen des Handels, des Verbrauchs und des Handwerks veröffentlicht, die in den Bestimmungen der Verordnung 22/2018 vom 22. November geregelt sind.

Je nach Gruppe gibt es unter anderem unterschiedliche Hilfslinien Emprenem Comerç das ist für die Eröffnung neuer Räumlichkeiten bestimmt und Avalem Comerç zu etablierten Unternehmen.

En Emprenem ComerçDie laufenden Kosten, die sich aus der Aufrechterhaltung einer gewerblichen Einrichtung mit einem neuen Eigentümer oder aus der Errichtung einer gewerblichen Tätigkeit an einem Ort ergeben, an dem zuvor eine wirtschaftliche Tätigkeit entwickelt wurde, gelten als förderfähig.

Die Einrichtung muss gegebenenfalls zwischen dem 1. Februar und dem 30. September des Jahres, in dem die Beihilfe in Anspruch genommen wird, der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Der Zuschuss beträgt bis zu 50% mit einem Limit von 10.000 €, ohne den Zuschuss von 5.000 € für die Miete zu überschreiten.

Ausgaben für Folgendes gelten als förderfähig:

- Machbarkeitsstudien, kommerzielle Machbarkeit, Verteilung, Beleuchtung, Energieeinsparung und Gestaltung der Einrichtung.

- Agentur-, Notar- und Registrierungskosten, die für die Gründung des Unternehmens oder für den Beginn der Tätigkeit in der gewerblichen Einrichtung und gegebenenfalls online erforderlich sind.

- Überweisungskosten nur für die Räumlichkeiten, die an den Vorbesitzer gezahlt wurden und in dem Jahr, in dem die Beihilfe in Anspruch genommen wird, formalisiert worden sein müssen.

- Vom 1. Februar bis 30. September des Jahres, in dem die Beihilfe in Anspruch genommen wird, fallen lokale Mietkosten an.

En Avalem Comerç: Investitionen in Geräte für den gewerblichen Betrieb und die Implementierung eines sicheren Online-Verkaufs oder deren Integration in eine Plattform in
E-Commerce-Linie. In diesen Fällen werden Computeranwendungen und Kosten, die durch die Erstellung einer Webseite entstehen, als unterstützbar angesehen, sofern sie mit der Einrichtung verknüpft sind.

Die genehmigte Investition darf nicht weniger als 3.000 Euro betragen, und die Beihilfe beträgt bis zu 50% mit einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Antragsteller in jeder Einrichtung und über einen Zeitraum von 3 Jahren. Die Bewerbungsfrist für diese Zuschüsse endet vom 11. Januar bis einschließlich 1. Februar. Alle Bewerbungen müssen nur elektronisch eingereicht werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an eine der 8 AFIC-CREAMA-Agenturen in Benissa, Calp, Dénia, Gata de Gorgos, Pedreguer, Pego, Teulada-Moraira und Xàbia.

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