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Öffnen Sie die Frist, um die Abstimmung per E-Mail bei den Regionalwahlen anzufordern

07 März 2019 - 00: 38

Dieser Dienstag hat die Frist für die Beantragung der Ausübung des Stimmrechts bei den bevorstehenden Wahlen zum Les Corts Valencianes im nächsten 28 April eröffnet. Dabei werden die Modalitäten der barrierefreien Stimmabgabe, der Stimmabgabe per Post und der Stimmabgabe von Personen, die sich außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets befinden, und die Wahlbeteiligung getroffen entweder vorübergehend oder dauerhaft.

Zugängliche Abstimmung

Die zugängliche Abstimmung ist diejenige, die es Menschen mit Sehbehinderung ermöglicht, ihr Recht auf passives Wahlrecht mit voller Autonomie und Geheimhaltung auszuüben. Sie können bis zum nächsten 1 im April über das kostenlose Telefon 900 150 000 anfordern. Sie können von Menschen mit Sehbehinderung beantragt werden, die das Braille-Lese-Schreib-System kennen und einen Behinderungsgrad von 33% oder mehr aufweisen oder der spanischen Nationalen Organisation für Blinde (ONCE) angeschlossen sind. Die Anwendung dieses Verfahrens ist für diejenigen, die die Anforderungen erfüllen, freiwillig. Die Wähler können auch von jemandem unterstützt werden, dem sie vertrauen, wenn sie möchten.

Abstimmung bei Nichtteilnahme

Am Dienstag wurde ebenfalls die Frist für die Beantragung einer beliebigen Form der kontaktlosen Abstimmung in den Wahllokalen eröffnet. Diese Kategorie umfasst die Stimmabgabe per Post, die Briefwahl von Wählern und Wählern, die sich vorübergehend außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets (ERTA) befinden, und die Stimme von im Ausland lebenden Personen, die an der Wahlzählung abwesender Einwohner (CERA) teilnehmen. ).

Wähler, die vorhersehen, dass sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht an dem Ort befinden wird, an dem sie stimmberechtigt sind oder nicht in ihrem Wahllokal erscheinen, können die Abstimmung ab diesem Dienstag bis zum nächsten 18 im April per E-Mail anfordern. Es muss persönlich bei jedem Postamt angefordert werden, wofür das Nationale Identitätsdokument vorzulegen ist.

Personen, die sich vorübergehend außerhalb des nationalen Hoheitsgebiets (ERTA) befinden und im Konsularregistrierungsregister als Gebietsfremde aufgeführt sind, können die Abstimmung bis zum 30 vom März beantragen.

Stimmen Sie per E-Mail für Einwohner außerhalb der Region ab

In diesem Zeitraum können auch im Ausland lebende Valencianer und Valencianer, die Teil der CERA sind, einen Antrag auf Eintragung im Registrierungsregister des Konsularamtes stellen. Wenn sich ein Wähler oder Wähler der CERA während des Aufrufs zur Wahl vorübergehend in Spanien aufhält, können (ebenso wie die Einwohner des Landes) ab diesem Dienstag 5-März und bis zum 18 per E-Mail eine Abstimmung beantragen Ohne dass der April die Wahlzählung der abwesenden Einwohner verloren hat.

Ausführliche Informationen zu den in jedem dieser Fälle einzuhaltenden Verfahren finden Sie auf der Website www.eleccions2019.gva.es. Dort können Sie auch die Formulare für die Bitte der Abstimmung sowie die der Kandidaturen herunterladen.

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